Damit die Messung der Knochendichte von der Krankenversicherung bezahlt wird, muss nicht erst ein Knochenbruch vorliegen, sondern es genügt, dass der Arzt aufgrund konkreter Befunde eine Therapie gegen Knochenschwund plant. Die Besprechung der Resultate und allfällige Therapien erfolgt durch den zuweisenden Arzt. Da ich jetzt gehört habe, daß die Kosten für eine Knochendichtemessung von der Krankenversicherung bei dieser Erkrankung übernommen werden, möchte ich gern erfahren, ob diese Kostenübernahme auch für mich zutrifft. Seit einem Beschluss von 2013 auch bereits dann, wenn ein konkreter Befund für einen Knochenschwund vorliegt, der mit Medikamenten behandelt werden soll. Aus präventiven Gründen bzw. Januar 2014 geschaffen, so die Sprecherin weiter. als Vorsorgeuntersuchung ist sie derzeit (Stand: 2012) nicht erstattungsfähig. Selbstverständlich informieren wir Sie diesbezüglich. Die Kosten der Knochendichtemessung betragen um die 50 Euro. Der G-BA beschloss in seiner Sitzung am 21.Februar 2013, dass die Knochendichtemessung auch für Patienten ohne Knochenbruch zum „Zwecke der Optimierung der Therapieentscheidung“ in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird. Frag doch einfach bei deiner KK nach, wie es sich in deinem speziellen Fall verhält. Wird die Knochendichtemessung von der Krankenkasse bezahlt? Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach der entsprechenden Vergütungspolitik. Dies ist Inhalt eines am […] Dabei ist sie nicht erst bei einem Knochenbruch Kassenleistung. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, wurden gelockert. Der Bewertungsausschuss des G-BA habe die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten für die Vertragsärzte im EBM hierzu mit Wirkung zum 1. Die Osteodensitometrie wird nur in bestimmten Fällen von der Krankenkasse bezahlt und muss allenfalls durch die Patientin oder den Patienten selbst bezahlt werden. empfohlen. Einige IGeL-Leistungen sind inzwischen Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen - zum Beispiel Stoßwellentherapie, Akupunktur und Knochendichtemessung. Seit Januar 2014 hat zudem ein erweiterter Personenkreis Anrecht auf Erstattung der Untersuchungskosten. Die DXA-Messung wird als einzige Methode zur Knochendichtemessung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Dachverband Osteologie e.V. Die Knochendichtemessung wird häufig als IGeL abgerechnet. Die Kosten für die Osteodensitometrie werden von den Krankenkassen nur in ganz bestimmten Fällen übernommen. Die Knochendichtemessung wird nur im Ausnahmefall von der gesetzlichen Krankenversicherung als Kassenleistung erstattet. Soweit ich weiß, wird die Knochendichtemessung von der KK nur dann bezahlt, wenn es wegen der Osteoporose zu einem Knochenbruch gekommen ist. Wird die Knochendichtemessung von der Krankenkasse bezahlt?